IDW PS 880-Zertifizierung
Ruhiges Gewissen für unsere Anwender
Die Softwarebescheinigung der Revidata Wirtschaftsprüfer nach IDW PS 880 bestärkt unsere Kunden in ihrem Vertrauen, dass unser Produkt den Erwartungen und Anforderungen an eine Archivierungslösung entspricht.
Kernthemen des Anforderungskatalogs
Die umfassende Archivierung von Daten, Dokumenten und Unterlagen in elektronischer Form stellt die mögliche dauerhafte, rechtskonforme Aufbewahrung und schnelle Suche nach Inhalten sicher. Unabhängig von ihrem Ursprung als Papierdokument, Beleg, Datei, E-Mail, strukturierte Daten, Druckdaten, signierte Dateien bzw. Handelsbriefe etc. werden Daten und Dokumente vom Archivierungs- bzw. Dokumentenmanagementsystem aufgenommen, indiziert sowie sicher und dauerhaft abgespeichert. Sinnvollerweise ist der Datenstrom sowohl per Hand (z. B. Drag & Drop) als auch automatisiert über Schnittstellen durchführbar.
Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
Die dauerhafte und unveränderbare Speicherung von elektronischen Dokumenten und anderer Daten wird als Archivierung bezeichnet.
Dabei sind eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zu beachten:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Datenschutzgesetze (BDSG)
- Abgabenordnung (AO)
- GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
- GDPdU - Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Weitere zu erfüllende Forderungen
- Die Daten und Dokumente sind entsprechend ihres Wertes und ihrer Vertraulichkeit zu schützen, die Integrität und Unveränderbarkeit müssen gewährleistet sein. Die Daten müssen geeignet gesichert werden können
- Die zugrunde liegende Software und die Archivierungsprozesse müssen rechtskonform gestaltet werden können
- Das Archiv muss gegen Manipulationen und Angriffe von innen und außen geschützt werden
- Es muss in die bestehende IT-Landschaft integriert werden können
- Aufbewahrungsfristen, Löschfristen und eine Löschung sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit zu berücksichtigen